Wenn Sie bis zum 01. Dezember 2019 eine Zusatzversicherung bei der Versicherungskammer Bayern abschließen, können Sie bis zu 2.500 Euro Rückerstattung für sich beanspruchen. Die Zusatzversicherung lohnt sich für Seh- und Hörhilfen, bei Vorsorgeuntersuchungen oder Reiseimpfungen.