Wasserschaden & keine Elementarversicherung? Versicherung zahlt dennoch

Schadensfall Hochwasser: Dann muss die Versicherung trotz fehlendem Elementarschutz zahlen

Wenn das Hochwasser kommt und das Eigenheim beschädigt, braucht es eine Elementarversicherung, die den Schaden übernimmt. Viele Deutsche haben solch einen Schutz aber nicht extra abgeschlossen. Dennoch gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Chance auf Kostenübernahme seitens der Versicherung.

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Dann muss die Versicherung Elementarschäden übernehmen

Keine Elementarschutzversicherung, die einen Hochwasser-Schaden abdeckt? In bestimmten Fällen muss die Versicherung trotzdem zahlen. - Quelle: Shutterstock.com

Eine Elementarversicherung greift, wenn Schäden am Haus durch zum Beispiel Hochwasser entstehen. Die Elementarversicherung ist dabei ein Baustein der Hausrat- und Gebäudeversicherung und muss zusätzlich abgeschlossen werden. Viele vom aktuellen Hochwasser Betroffene haben solch eine Versicherung nicht. Dennoch gibt es die Chance, dass die Versicherung trotz fehlenden Elementar-Bausteins die Kosten übernehmen muss.

Dies ist dann der Fall, wenn die Versicherten eine fehlerhafte oder gar keine Beratung vor Vertragsabschluss erhalten haben. „In einigen Fällen haben Versicherte einen Schadensersatzanspruch wegen Fehlberatung. Um den Tarif ein bisschen günstiger zu machen, hat der Versicherungsvermittler vielleicht davon abgeraten, Elementarschäden mit abzusichern. Oder er hat den Kunden nicht richtig aufgeklärt oder einfach selbst entschieden“, erklärt Wladimir Simonov, Versicherungsmakler und Berater für Vermittler und Versicherungsgesellschaften, gegenüber dem Kölner Stadt Anzeiger.

Beratungsprotokoll als Beweisdokument

Diese fehlende oder fehlerhafte Beratung können Versicherte sogar beweisen. Versicherungsvermittler sind gesetzlich dazu verpflichtet, nach einer Beratung zu einer Versicherung schriftlich zu dokumentieren, wie das Gespräch verlaufen ist und was die Wünsche des Kunden sind. Steht in dem Schreiben nichts von einer Elementarversicherung drin, ist es für den Vermittler schwierig zu beweisen, dass der Kunde explizit keinen Elementar-Baustein wollte.

In diesem Fall haben Versicherungsnehmer juristisch gute Chancen, dass die Versicherung dennoch für Elementarschäden aufkommen muss. Beinhaltet das Dokument hingegen die Information, dass der Kunde sich explizit gegen einen Elementarschutz ausgesprochen hat, haben Versicherte keinen Anspruch auf Schadensersatz. Daher ist es immer wichtig, das Beratungsprotokoll genau durchzulesen und die Fakten auf Richtigkeit zu überprüfen, bevor Verbraucher Ihre Unterschrift darunter setzen.

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