Unternehmen: Kein Versicherungsschutz bei Corona

Unternehmen bleiben oft auf Schäden sitzen

Die Corona-Krise hat für viele Unternehmen wirtschaftliche Folgen. Oftmals werden entstandene Schäden von der Versicherung nicht übernommen. Das Risiko tragen die Unternehmen.

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Versicherungen decken Krankheiten kaum ab

Nur sehr wenige Unternehmen können in der Corona-Krise auf Ausgleichszahlungen einer Versicherung hoffen.

Das Coronavirus wird zu einer immer größeren Herausforderung für viele Unternehmen. Es drohen viele Firmenpleiten. Die Bundesregierung versucht dies mit einem milliardenschweren Hilfspaket abzufedern. Doch ob das reicht? Vonseiten der Versicherungen können die Unternehmen schon mal nicht auf Unterstützung hoffen. Denn im Normalfall sind Pandemien nicht abgedeckt, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einem aktuellen Beitrag erklärt.

In der Regel decken viele Policen nur Schäden ab, die durch Brand, Diebstahl, Sturm oder sonstige Naturgefahren entstehen, so der Verband. Es gebe zwar die Möglichkeit, den Schutz zu ergänzen, zum Beispiel auf Betriebsschließungen aufgrund vertraglich vereinbarter übertragbarer Krankheiten. Aber: „Die Absicherung einer Betriebsunterbrechung durch das Risiko übertragbare Krankheiten ist derzeit kaum verbreitet“, zitiert der GDV Fabian Konopka, Experte von Funk Versicherungsmakler.

Pandemien: Zu großes Risiko für Versicherer

Der Grund dafür, dass es solch einen Versicherungsschutz kaum gibt, sind die schwer kalkulierbaren Folgen eines Virusausbruchs. Für Versicherer sind Pandemien ein sogenanntes Kumulrisiko. Das beschreibt Gefahren, die in relativ kurzer Zeit sehr viele Schäden anrichten und die Versicherer überfordern können. Denn wenn Unternehmen weltweit gleichzeitig Schäden melden, funktioniert das Prinzip der Risikostreuung nicht mehr. „Ab einem bestimmten Punkt ist Grenze der Versicherbarkeit erreicht – zumindest im Hinblick auf klassische Versicherungsprodukte“, wird Gunther Kraut, Experte für Pandemie-Absicherungen bei Munich Re, vom GDV zitiert.

Ein weiterer Grund für die Zurückhaltung der Versicherer: Die Branche trägt das Risiko über die Lebensversicherungen schon an andere Stelle. Verstirbt ein zuvor gesunder Versicherter, spielt es keine Rolle, ob er an einem Herzinfarkt, an Krebs oder eben an Corona gestorben ist. Der Versicherer erfüllt laut GDV in diesem Fall den Vertrag.

Policen gegen Krankheiten bisher nur Nischenprodukt

Bisher sind Versicherungen, die finanzielle Schäden durch übertragbare Krankheiten mit abdecken, ein Nischenprodukt geblieben. Oftmals handele es sich um individuelle Lösungen, die nicht nur teurer sind, sondern auch einer intensiveren Risiko-Prüfung bedürfen. Der Schutz sei an sehr hohen Auflagen geknüpft. „Sehr häufig gibt es Anforderungen an ein Notfall- oder Business-Continuity-Management“, so Konopka.

Bisher war auch das Interesse seitens der Unternehmen an solchen Angeboten eher gering. „In der Vergangenheit wurden diese Lösungen nur sehr begrenzt abgefragt.“ Das dürfte sich mit der Coronavirus-Pandemie sicherlich ändern.

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