Kleine Kinder sind von der Haftung ausgenommen, wenn sie einen Schaden verursachen. Das kann aber gerade im Familien- oder Freundeskreis zu Konflikten führen. Eltern können sich durch einen Zusatz in der Privathaftpflicht dagegen absichern.
Wann haften Eltern mit kleinen Kindern?
Wann haften Eltern für die Schäden ihrer Kinder? Diese Frage beschäftigt viele Eltern. Fakt ist, Eltern haften nicht für einen Schaden, der von einem deliktunfähigen Kind verursacht wurde. Kinder unter sieben Jahren sind deliktunfähig, im Straßenverkehr gilt das für Kinder unter zehn Jahren. Eltern müssen nur dann für den Schaden aufkommen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Dies bedeutet, dass Geschädigte - häufig Verwandte oder Bekannte - im Zweifelsfall auf ihren Kosten sitzen bleiben. Wer dies vermeiden will, kann seine jungen Kinder in der Privathaftpflichtversicherung (PHV) absichern. Diese übernimmt dann den Schaden, auch wenn kein gesetzlicher Haftungsanspruch besteht.
Sicherer Schutz durch zusätzliche Absicherung von kleinen Kindern
“Erziehungsberechtigte mit kleinen Kindern sollten ihre private Haftpflichtversicherung unbedingt darauf prüfen, ob diese auch deliktunfähige Kinder mitversichert”, sagt Lorenz Becker, Managing Director Privathaftpflichtversicherung beim Vergleichsportal Check24: “Der Tarifbaustein ist nicht teuer und schützt im Schadenfall vor Konflikten mit Freunden oder Verwandten.” Die Absicherung deliktunfähiger Kinder gibt es in der PHV im Schnitt schon für sechs Euro Aufpreis. Eine Familie mit zwei Kindern bekommt schon für knapp 40 Euro pro Jahr eine gute Privathaftpflichtversicherung, die diese Absicherung beinhaltet.
Laut einer aktuellen YouGov-Umfrage im Auftrag von Check24 hat jeder fünfte Bürger keine private Haftpflichtversicherung. Die Frage nach der privaten Haftpflichtversicherung beantworteten 75,6 Prozent der Befragten mit "Ja". Fast 20 Prozent antworteten mit "Nein" und knapp fünf Prozent wussten es nicht oder wollten keine Angaben machen. Eine private Haftpflichtversicherung schützt bei einer Unachtsamkeit vor großen finanziellen Schäden - denn wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe mit seinem gesamten Vermögen.