Weniger Straßenverkehr, weniger Unfälle, weniger gefahrene Kilometer: Die Corona-Pandemie beschert den KFZ-Versicherern Aussichten auf ein Jahr mit sehr wenigen Schadenfällen. Was bedeutet das für die Versicherten? Können sie Beitragserstattungen beantragen?
Weniger Unfälle in der Coronazeit
Die Corona-Ausgangsbeschränkungen wirken sich deutlich auf den Straßenverkehr aus. Das ist verständlich, denn wer im Home Office arbeitet, fährt nicht mit dem Auto zur Arbeit. Auch sind Besuche, Ausflüge und Urlaubsreisen derzeit verboten. Vielerorts sind die Straßen leer, die Zahl der Verkehrsunfälle sinkt. Wie der ADAC jetzt mitteilte, hat sich das Stauaufkommen auf den Autobahnen bereits Ende März mehr als halbiert. KFZ-Versicherer wie die Allianz oder die HUK Coburg verzeichnen rückläufige Schadenmeldungen. Das sind gute Nachrichten für die Gesundheit und auch für die Versicherer, denen möglicherweise ein goldenes Jahr bevorsteht. Aber profitieren auch die Versicherungsnehmer von der veränderten Situation?
Auch die Versicherten können profitieren
Tatsächlich könnte sich die Situation auch für die Versicherten auszahlen, denn wer weniger fährt, muss auch weniger bezahlen. Die jährliche Fahrleistung in Kilometern ist eines der Kriterien für die Höhe des KFZ-Beitrags: bei 30 Prozent weniger gefahrenen Kilometern beispielsweise könnte die Prämie um bis zu 24 Prozent sinken, wie das Vergleichsportal Verivox jetzt ermittelt hat. Wenn das Auto über die Haftpflicht versichert ist, sind die Rabatte im Durchschnitt niedriger.
Was müssen KFZ-Halter tun, um Geld erstattet zu bekommen?
Viele KFZ-Halter haben den Beitrag bereits im Voraus für das Jahr bezahlt. Je nach Anbieter müssen Versicherungsnehmer auf unterschiedliche Art aktiv werden, um eine Erstattung des KFZ-Beitrags zu erhalten. Einige Versicherer fragen am Ende des Jahres den Kilometerstand ab und verrechnen die tatsächlich gefahrenen Kilometer mit dem Preis für das kommende Jahr, teilweise sind auch Auszahlungen möglich. Bei anderen Anbietern müssen die Versicherten ihre Fahrleistung noch im laufenden Jahr selbst aktualisieren. Am einfachsten ist eine Anpassung bei den Direktversicherern, da die Daten online geändert werden können.
Ob es zu einer Erstattung kommt, hängt davon ab, ob der Fahrer bestimmte Schwellenwerte unterschreitet: solche Richtwerte sind beispielsweise 9.000, 12.000, 15.000 oder 20.000 Kilometer. Kommt es in diesem Jahr absehbar zur Unterschreitung eines solchen Schwellenwertes, lohnt sich die Nachfrage beim Versicherer. KFZ-Halter sollten dann Kontakt zu ihrem persönlichen Vermittler aufnehmen und sich erkundigen.