Wer eine Hörgeräteversicherung abschließt, bekommt einen Teil der Kosten erstattet, wenn das Hörgerät kaputt oder verloren geht. Ob sich die Policen wirklich lohnen, hat „Finanztest“ untersucht.
Kunde muss in der Regel zuzahlen
Die Experten der Zeitschrift „Finanztest“ haben in der Ausgabe 9/20 die Preise und Leistungen von acht Hörgeräteversicherungen untersucht. Darunter waren Angebote von den Akustikern Amplifon, Apollo, Geers, Gerland und Kind.
Das Ergebnis: Bei nahezu allen Tarifen müssen Kunden beim Kauf oder einer Reparatur etwas zuzahlen. Das gilt sowohl bei neuen Hörgeräten als auch bei alten, die verloren gegangen oder bei einem Sturz kaputt gegangen sind.
Bei Verschleiß-Schäden bleiben Betroffene oft auf Kosten sitzen
Dahingegen deckten die meisten Hörgeräteversicherungen Schäden durch Verschleiß so gut wie nie ab. Darüber hinaus zahlt der Versicherer nicht, wenn andere Verträge wie Hausratversicherung oder Haftpflichtversicherungen greifen.
Wenn Sie eine Hörhilfe brauchen und gesetzlich versichert sind, zahlt die Krankenkasse alle sechs Jahre einen Festbetrag für das Hörgerät. Liegt der Preis darüber, müssen Sie die Differenz selber zahlen. Sollte sich ihre Hörleistung verschlechtern, zahlen die Kassen auch eher ein neues Gerät, sprich vor Ablauf der sechs Jahre.
Privat Versicherte erhalten ebenfalls einen Zuschuss für Hörhilfen. Die Höhe ist hier abhängig vom jeweiligen Tarif der Krankenversicherung.