Wie die Beitragshöhen für Kfz-Versicherungen berechnet werden, bleibt im Großen und Ganzen das Geheimnis der Versicherer. Fakt ist: Eine Diskriminierung von Personengruppen ist verboten – lässt sich aber in der gängigen Praxis nicht ausschließen.
Diskriminierung hinsichtlich des Geschlechts oder der Religion ist verboten
Der Spiegel hat eine Datenanalyse durchgeführt, um in Erfahrung zu bringen, wie Tarife für Autoversicherungen kalkuliert werden. Dass hier eine Vielzahl von Merkmalen reinspielen, dürfte klar sein. Auch dass bestimmte Gruppen, wie Besitzer von Sportwagen, höher eingestuft werden als andere Gruppen (zum Beispiel Fahrer von Kleinwagen). Klingt nach Diskriminierung und ist es auch. Doch wie ist eigentlich die rechtliche Vorgabe?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schreibt den Versicherern vor, was erlaubt ist und was nicht. Laut Gesetz ist eine unterschiedliche Behandlung „aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft“ sowie des Geschlechts unzulässig. Bei der Spiegel-Analyse von mehr als 140.000 Tarifauskünften zeigten sich erfreulicherweise keine Hinweise darauf, dass Versicherungen in ihren Policen Menschen mit einem bestimmten Geschlecht, einer speziellen sexuellen Orientierung, Religion oder Behinderung bevorzugen oder benachteiligen.
Land des Führerscheinerwerbs spielt eine Rolle
Weder Religionszugehörigkeit noch der Grad der Behinderung wird bei einem Tarifvergleich abgefragt. Bei Check24 wird zwar nach dem Geschlecht gefragt. Hierbei ergaben sich bei den Ergebnissen aber keine preislichen Unterschiede. Das war bis 2012 tatsächlich noch anders. Dort wurden Frauen aufgrund eines niedrigeren Schadensaufkommens oft günstiger eingestuft.
Unterschiede werden hingegen bei der Herkunft gemacht – und zwar hinsichtlich des Landes, wo man seinen Führerschein erworben hat. Wer als Neukunde ohne Schadenshistorie eine Fahrerlaubnis aus der EU oder einem gleichgestellten Land besitzt, wird bei den meisten Versicherungen nicht in die sehr teure Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) 0 eingestuft, sondern in die günstigeren Klassen 1/2 oder 1. Die Versicherer begründen dies mit den einheitlichen Standards in der Fahrausbildung.
Die Frage nach dem Alter – je oller, desto doller?
Deutliche Unterschiede bei den Tarifen gibt es in den Altersklassen. Generell werden besonders junge und alte Fahrer schlechter eingestuft. Laut einer Überprüfung der Aufsichtsbehörde Bafin verursachen ältere Versicherer tatsächlich durchschnittlich häufiger Schäden. Abgefedert wird der höhere Beitrag aufgrund des Alters oft aber mit einer hohen SF-Klasse durch langes unfallfreies Fahren.
Doch nicht nur das Alter macht einen Unterschied, sondern auch der Wohnort. Die Tarife variieren nämlich je nach Postleitzahl. Dabei gilt: In zentralen Lagen, wo es ein höheres Verkehrsaufkommen gibt, sind die Beiträge höher als am Stadtrand oder auf dem Land.