Wer eine Hausratversicherung hat, ist auch im Urlaub gegen Diebstahl versichert. Das gilt für Unterkünfte ebenso wie das Reisefahrzeug. Allerdings muss der Diebstahl der Polizei gemeldet werden.
Diebstahl im Urlaub
Auch im Urlaub kann es zu einem Diebstahl kommen. Wer einmal im leer geräumten Hotelzimmer gestanden hat, weiß wie schnell aus einem Traumurlaub ein Albtraum werden kann. Die Versicherungsexperten der HUK-Coburg raten, einen kühlen Kopf zu bewahren. Denn die Hausratversicherung schließt eine weltweit gültige Außenversicherung mit ein, die auch gegen Einbruchdiebstahl und Raub schützt.
Einbruchdiebstahl heißt: Ein Dieb bricht z.B. gewaltsam die Tür eines Hotelzimmers oder eines Safes auf. Raub liegt vor, wenn einem mit Gewalt etwas weggenommen wird. Aber: In beiden Fällen, genügt es nicht, den Schaden seiner Versicherung zu melden. Die Polizei am Urlaubsort muss immer eingeschaltet werden.
Leistungen der Außenversicherung
Der Versicherungsschutz der Hausrat-Police erstreckt sich nicht allein auf das Hotelzimmer: Wird das Auto zum Beispiel auf einer Urlaubsfahrt kurzfristig in der Tiefgarage eines Hotels geparkt und aufgebrochen, ist der Hausrat auch hier mitversichert. In einigen Fällen gilt diese Regelung auch für Fahrzeuge, die im Freien geparkt werden. Aber nicht alle Versicherungsunternehmen gewähren diesen Schutz. Ein Blick in die Bedingungen oder das Gespräch mit dem Versicherer bringen Gewissheit.
Neben gängigen Haushaltsgegenständen umfasst der Versicherungsschutz auch eigene Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote sowie die dazugehörigen Motoren. Selbst Flugdrachen und Surfgeräte werden ersetzt. Immer vorausgesetzt, dass auch sie durch Einbruchdiebstahl oder Raub entwendet wurden.
Obergrenzen der Deckungssumme beachten
Viele Versicherer legen bei Schäden außerhalb der eigenen vier Wände eine Obergrenze in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der Versicherungssumme fest. Einige - so auch die HUK-Coburg mit ihrem Classic-Tarif - leisten bis zur vollen Versicherungssumme. Für Wertsachen wie z. B. Bargeld und Schmuck gelten in der Regel aber niedrigere Entschädigungsgrenzen. Da der Versicherungsschutz von Anbieter zu Anbieter variieren kann, empfiehlt es sich den individuellen Schutz vor Urlaubsbeginn abzuklären.