Coro­na­vi­rus: Wann greift die Rei­se­ver­si­che­rung?

Kann man eine Reise aus Angst vor Ansteckung stornieren?

Das grassierende Coronavirus verunsichert Reisende. Viele Verbraucher überlegen sich, ob sie gebuchte Reisen antreten oder besser stornieren sollen. Wie ist die Versicherungslage? Werden Stornokosten von der Reiserücktrittsversicherung übernommen oder nicht?

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Angst vor Ansteckung ist kein Stornogrund

Das Coronavirus verunsichert aktuell viele. Doch wer unüberlegt storniert, könnte auf den Kosten sitzenbleiben.

Grundsätzlich gilt: die Angst vor einer Virusinfektion ist kein offizieller Grund für die Stornierung einer Reise.

Komplexe Versicherungslage

Auf keinen Fall sollten Verbraucher einen Urlaub absagen, ohne sich vorher über die Situation in Bezug auf ihr Reiseziel zu informieren. Sonst ist es sehr wahrscheinlich, dass sie auf den Stornokosten sitzen bleiben. Ob die Stornogebühren einer Reise wegen des Coronavirus von der Reiserücktrittsversicherung übernommen werden, hängt vom Einzelfall ab. Versicherte sollten zur Klärung direkt Kontakt zum Reiseveranstalter und zu ihrem Reiseversicherer aufnehmen.

  • So zeigen sich Fluglinien kulant, wenn es um Flüge in die am stärksten betroffenen Gebiete wie China oder Norditalien geht. Bevor man einfach storniert, sollte man aber in jedem Fall direkt mit der Airline sprechen.
  • Kaum Chancen auf eine Erstattung der Gebühren bestehen bei Reisezielen, die nicht unmittelbar betroffen sind, wie etwa Rom oder Süditalien.
  • Urlauber, die eine Pauschalreise gebucht haben, können noch eher auf eine kulante Regelung des Reiseanbieters hoffen als Individualtouristen, die sich ihre Reise selbst zusammengestellt haben.
  • Eine Reiserücktrittsversicherung greift nur dann, wenn der Urlauber oder ein naher Angehöriger erkrankt und die Reise daher nicht antreten kann. Eine ärztliche Bescheinigung ist Pflicht. Wer im Reiseland erkrankt, hat gute Chancen, die Kosten für die Beendigung der Reise geltend zu machen.
  • Verbraucher bekommen ihr Geld zurück, wenn der Reiseveranstalter die Reise selbst absagt.

Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes

Eine gute Grundlage für eine Stornierung ist eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Auf der Website finden Verbraucher regelmäßig aktualisierte Informationen zu allen Ländern weltweit. Aktuelle rät das Auswärtige Amt ab von Reisen in die Provinz Lodi in der Lombardei sowie in die Stadt Vo Euganeo in der Provinz Padua in Venetien, auch für die chinesische Provinz Hubei gilt eine Reisewarnung. Für alle anderen Gebiete in Norditalien gilt lediglich erhöhte Vorsicht. Dennoch gilt auch die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes offiziell nicht als versichertes Ereignis. Urlauber sind auf Kulanzregelungen angewiesen.

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