Die ersten Impfungen mit dem Corona-Impfstoff sind angelaufen. Aufgrund der Pandemie-Situation konnte der Impfstoff weniger ausführlich erforscht werden als sonst üblich. Lesen Sie hier alle wichtigen Infos im Zusammenhang mit der Corona-Impfung und Haftungsfragen.
Gibt es einen Anspruch auf eine Impfung?
Seit 27. Dezember 2020 wird in Deutschland gegen das Coronavirus geimpft. Zunächst erhalten Bewohner und Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen die neue Impfung. Aus den Verordnungen und dem Infektionsschutzgesetzt ergebe sich allerdings kein direkter Anspruch auf eine Impfung, auch nicht für Risikogruppen, erklärt der auf Medizinstrafrecht spezialisierte Rechtsanwalt Michael Tsambikakis gegenüber dem WDR. Die Entscheidung, wer wann geimpft wird, liege bei den Kommunen und ihren beteiligten Organisationen wie beispielsweise dem Roten Kreuz.
Haftung bei Nebenwirkungen und Impfschäden
Die Corona-Impfung kann Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit oder Rötungen hervorrufen. Wie gesetzlich vorgeschrieben, werden die Patienten vor der Impfung über die möglichen Nebenwirkungen aufgeklärt. „Da die Impfung freiwillig ist, gehören Nebenwirkungen zum normalen Lebensrisiko“, informiert Medizinrechtsexperte Tsambikakis: Ein Anspruch Schadenersatz bzw. das sogenannte Schmerzensgeld bestehe also nicht.
Anders sieht die Situation aus bei Impfschäden: im unwahrscheinlichen Fall von schweren Komplikationen oder bleibenden Schäden nach der Corona-Impfung gebe es eine Haftung und die Chance auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, erklärt Tsambikakis. Eine staatliche Entschädigung und Versorgung ist gesetzlich durch das Bundesversorgungsgesetz und das Infektionsschutzgesetz geregelt. Der Staat übernimmt zunächst für zwei Jahre das Haftungsrisiko für den Impfstoff. Diese Regelung hatten die Impfstoffhersteller – auch in anderen Staaten- eingefordert, weil sie aufgrund der fehlenden Erfahrungswerte nicht das alleinige Risiko für den neuen Impfstoff tragen wollten.
Wie sind Ärzte abgesichert?
Ärzte, die in einem Corona-Impfzentrum arbeiten, sind über ihre bereits bestehende Berufshaftpflicht versichert. Die Versicherer haben bereits auf die neuen Herausforderungen durch die Pandemie reagiert. So haben die HDI Versicherung und die Deutsche Ärzteversicherung die Arzthaftpflichtdeckung um die Corona-Impfung erweitert. Das gilt auch für Impfungen in Praxen und für Ärzte im Ruhestand, die eine Ruhestandsversicherung haben.
Ärzte, die beispielsweise in Elternzeit oder im Ruhestand sind und über keinen Berufshaftpflichtschutz verfügen, können jetzt einen Versicherungsschutz von der HDI erhalten: Die Police kann über Makler und Vermittler beantragt werden und sichert Mediziner ab, die in Impfzentren mithelfen wollen.
Private Unfallversicherung für Impfschäden
Auch einige private Unfallversicherungen decken einen Impfschaden durch die neue Corona-Impfung ab, wie der Fonds Finanz Maklerservice informiert. Die Leistungen der folgenden Versicherer greifen nach einem ärztlich diagnostizierten Invaliditätsgrad von einem Prozent:
- Allianz
- Barmenia
- Basler
- Continentale
- Die Bayerische
- Die Haftpflichtkasse VVaG
- Ergo
- Janitos (Tarif Best Selection)
- Manufaktur Augsburg
- VHV Versicherung