So gern man nach der langen Corona-Quarantäne verreisen möchte, es bleibt ein mulmiges Gefühl beim Gedanken an die Pandemie: Was passiert, wenn ich im Ausland an Covid-19 erkranke? Übernimmt meine Krankenversicherung die Kosten für Behandlung und Rücktransport?
Verreisen in der EU wieder offiziell erlaubt
Am 15. Juni hat die Bundesregierung die Reisewarnung für die meisten EU-Mitgliedsstaaten (mit Ausnahme von Schweden) und Schengen-assoziierten Länder (Schweiz, Liechtenstein, Island) wieder aufgehoben. Das bedeutet, Urlauber dürfen Ferienreisen nach Spanien, Italien oder Griechenland unternehmen. Von Reisen nach Großbritannien, Irland und Malta wird abgeraten, für alle anderen Länder der Welt wurde die Reisewarnung bis 31. August verlängert. Viele Bürger dürften erleichtert sein, dass der geplante Sommerurlaub zumindest in Europa doch stattfinden kann. Aber bleibt ein Rest Unsicherheit in Bezug auf die Corona-Pandemie: Was passiert, wenn ich mich im Urlaub mit Covid-19 anstecke? Wer übernimmt dann die Behandlungskosten oder einen möglichen Rücktransport nach Deutschland?
Krankenschutz vor Abreise kontrollieren
Gerade in der aktuellen Ausnahmesituation ist es besonders wichtig, vor Antritt der Reise den eigenen Krankenschutz zu kontrollieren. Prüfen Sie den Vertrag oder fragen Sie direkt beim Versicherer nach, welche Leistungen (Behandlung, Medikamente, Rücktransport) im Ausland abgedeckt sind. Sie sind Mitglied in einem Automobilclub? Oft ist darin bereits eine Reisekrankenversicherung enthalten, ebenso wie bei vielen Kreditkarten. Auch hier sollten Sie die genauen Konditionen überprüfen. Stellt sich heraus, dass der Krankenschutz nicht ausreichend ist, empfehlen Versicherungsexperten eine private Auslandskrankenversicherung als Ergänzung.
Gesetzlich oder privat?
Gesetzlich Versicherte werden in Ländern der EU in der Regel auf Kosten der Krankenkasse ärztlich behandelt. Im außereuropäischen Ausland zahlt die gesetzliche Krankenkasse nur, wenn der jeweilige Staat ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat. Privat Versicherte erhalten in der Regel einen Auslandsschutz über vier Wochen. Hier kann sich eine Auslandsreisekrankenversicherung lohnen, die Kosten im Krankheitsfall abdeckt. So können potenzielle Selbstbeteiligungskosten gespart und der Anspruch auf Beitragsrückerstattung in der privaten Krankenversicherung gewahrt werden.
Corona-Erkrankung im Ausland
Bei Urlaubsreisen im Ausland gelten die gleichen Vorsichtsmaßnahmen wie in Deutschland: häufiges und gründliches Händewaschen, Nies- und Husten-Hygiene, Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern. Falls Sie dennoch im Ausland an Covid-19 erkranken, übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung die Kosten für die Behandlung. Aber Vorsicht: Besteht für das Urlaubsland eine (Teil-)Reisewarnung des Auswärtigen Amtes – wie derzeit beispielsweise noch für die Türkei, werden die Kosten unter Umständen nicht durch die Versicherung übernommen.