Check24 vor Gericht: Streit um Werbeversprechen

HUK Coburg geht gerichtlich gegen Check24 vor

Der Versicherer HUK Coburg hat das Vergleichsportal Check24 verklagt. Grund ist die „Nirgendwo Günstiger Garantie“, mit dem das Vergleichsportal wirbt. Das Urteil vom Landgericht Köln steht noch aus.

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Ist Check24-Versprechen unverhältnismäßig?

HUK Coburg verklagt Check24: Was darf Werbung? - Quelle: Shutterstock.com

Nicht zum ersten Mal streiten die HUK Coburg und Check24 vor Gericht. Im aktuellen Fall geht es um die „Nirgendwo Günstiger Garantie“, die groß auf der Internetseite des Vergleichsportals prangt. Das Landgericht Köln verhandelt nun darüber, ob Check24 mit diesem Versprechen werben darf.

Das Urteil ist für den 22. April 2020 festgelegt. Die HUK hatte gegen dieses Versprechen geklagt, weil das Wort „Garantie“ suggeriere, dass alle anderen Anbieter teurer seien. Somit wirft der Versicherer Check24 irreführende Werbung vor. So gebe es laut HUK sehr wohl günstigere Angebote als beim Online-Vergleichsportal. Check24 hält die Vorwürfe hingegen für unberechtigt.

HUK ging schon einmal als Sieger aus Rechtsstreit hervor

Im Mai 2019 konnte sich die HUK vor dem Oberlandesgericht Köln schon einmal gegen Check24 durchsetzen. So war die Versicherung auf dem Vergleichsportal zwar mit Angeboten gelistet, diese konnten aber dort nicht abgeschlossen werden. Der Grund: Die HUK lehnt einen Vertrieb über das Portal ab, weil die Provision zu hoch sei.

Das damalige Urteil des Oberlandesgerichts lautete: Bei diesem Vorgehen handele es sich um eine unlautere Werbung, wenn Produkte angegeben würden, die gar nicht verglichen werden könnten. Verbraucher würden in die Irre geführt, wenn der Eindruck der Vollständigkeit vermittelt werde. Die Konsequenz: Check24 darf die Marken und Logos der HUK-Gruppe nicht mehr nutzen.

Keine „Jubiläumsdeals“ mehr bei Check24

Ein weiteres Urteil des Landgerichts München lautet, dass Check24 sogenannte „Jubiläumsdeals“ nicht mehr anbieten darf. 2018 hatte das Vergleichsportal anlässlich seines zehnten Geburtstages mit der Rückzahlung von Beiträgen geworben. Laut Gericht ist es aber verboten, Rabatte anzubieten. Dieses Verbot soll Kunden vor unüberlegten Abschlüssen schützen. Check24 dürfte das Urteil mit Schulterzucken hingenommen haben. Die Aktion war bei Urteilsverkündigung nämlich längst vorbei – wie so oft, wenn ein Urteil über ein Check24-Angebot gefällt wird.

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