Auto 2023: Änderungen & Neuerungen im Überblick

Neues Jahr, neue Regeln: Diese Änderungen erwarten Autofahrer 2023

Der Umweltbonus für E-Autos wird abgesenkt, ältere Autofahrer müssen ihren Führerschein umtauschen lassen und eine Neueinstufung der Typklassen steht an. Das sind die wichtigsten Neuerungen für Fahrzeughalter im Jahr 2023.

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Wer von den Neuerungen betroffen ist

Mit dem Jahreswechsel müssen sich Verbraucher in Deutschland wieder auf einige neue Regeln und Gegebenheiten rund um das Auto einstellen. - Quelle: Shutterstock.com

Mit dem Jahreswechsel müssen sich Halter und Fahrer von Kraftfahrzeugen wieder auf einige neue Regeln und Gegebenheiten rund um das Auto einstellen. So sinkt die staatliche Förderung für E-Autos, ältere Jahrgänge müssen ihren Führerschein umtauschen lassen. Auch eine Neueinstufung der Typklassen kommt in diesem Jahr auf einen Teil der Fahrzeughalter zu.

Geringerer Umweltbonus für E-Fahrzeugkäufer

Seit dem 1. Januar 2023 reduziert sich die Förderung von Seiten der Bundesregierung für Elektrofahrzeuge in Form des gewährten Umweltbonus deutlich. Für Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro gibt es statt 6.000 Euro nur noch 4.500 Euro an Umweltprämie, ein Rückgang von 25 Prozent. Dennoch kann sich der Kauf eines E-Fahrzeuges weiterhin lohnen: „Neben dem weiterhin kostengünstigeren Laden von E-Fahrzeugen im Vergleich zum Betanken eines herkömmlichen Verbrenners lohnt sich der Kauf eines elektrobetriebenen Fahrzeugs auch mit Blick auf die Versicherung nach wie vor. So bieten einige Kfz-Versicherer Prämiennachlässe bei Abschluss einer E-Autoversicherung an. Bei Verti gibt es beispielsweise zehn Prozent CO2-Rabatt“, sagt Alexander Held, Abteilungsleiter Produkte bei der Verti Versicherung AG.

Führerschein erneuern

Gemäß den Richtlinien der Europäischen Union sollen bis 2033 Führerscheine europaweit einheitlich und dadurch fälschungssicher sein. Dafür müssen alle Fahrerlaubnisse, die vor 2013 ausgestellt worden sind, schrittweise erneuert werden. In diesem Jahr haben die Jahrgänge 1959 bis 1964 ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2023 umzutauschen, ansonsten droht bei Kontrolle ein Bußgeld. „Der Umtausch muss durch einen persönlichen Besuch bei der lokalen Führerscheinbehörde, dem Bezirksamt oder dem Bürgeramt erfolgen. Insbesondere Führerscheinbesitzer, die ihre Fahrerlaubnis an einem anderen Ort als dem aktuellen Wohnsitz erworben haben, sollten beachten: Für den Erhalt eines neuen Führerscheins muss eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle vorliegen, die die Fahrerlaubnis erstmalig ausgestellt hat“, kommentiert Alexander Held.

Neue Typklassen für Millionen Autofahrer

Mit dem Start des neuen Jahres müssen sich fast 13 Millionen Autofahrer in Deutschland auf die Neueinstufung ihres Fahrzeugs in eine andere Typklasse einstellen. Die Einordnung in die jeweilige Typklasse entscheidet mit weiteren Faktoren darüber, wie hoch die zu zahlende Versicherungsprämie ausfällt. „Ob das eigene Fahrzeug von einem Typklassenwechsel betroffen ist, kann bequem online über die Typklassen-Abfrage des GDV herausgefunden werden. Im Falle einer höheren Einstufung und einer daraus resultierenden Erhöhung der Versicherungsprämie sollten Autofahrer nicht vor dem Einholen von Versicherungsangeboten anderer Kfz-Versicherer zurückschrecken. Durch einen Versicherungswechsel kann im Jahr ein dreistelliger Eurobetrag eingespart werden“, rät Alexander Held.

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