Vorsicht in der Dämmerung!
Im Oktober werden die Uhren auf Winterzeit umgestellt. Dann wird es morgens wieder früher hell und abends eine Stunde früher dunkler. Damit fällt die Dämmerungszeit, in der sich die heimischen Wildtiere auf Nahrungssuche begeben, wieder in die Hauptverkehrszeit. In dieser Zeit kommt es vermehrt zu Wildunfällen, daher ist auf den Straßen besondere Vorsicht geboten.
Die Dämmerungszeit ist die Zeit, in der Wildtiere aktiv werden. Reh, Wildschwein oder Hirsch orientieren sich allerdings am Tageslicht und kennen die Zeitumstellung nicht. Während sie am Vortag die Fahrbahn noch gefahrenlos überqueren konnten, braust einen Tag später plötzlich der Berufsverkehr über die Straße. Insbesondere in den Morgenstunden zwischen 6.00 Uhr und 8.00 Uhr ist das Risiko für einen Zusammenstoß besonders hoch. Abends beginnt die Dämmerungsphase bereits gegen 17.00 Uhr und fällt damit ebenfalls in die Rush-Hour.
Ausweichen oder nicht?
Wenn ein Tier am Straßenrand steht, sollte der Fahrer kontrolliert bremsen, abblenden und hupen. Die Augen der Wildtiere sind deutlich lichtempfindlicher als die des Menschen, das Fernlicht blendet und macht orientierungslos. Der Hupton hilft Wildtieren, sich akustisch zu orientieren und zu flüchten. Falls eine Kollision unvermeidbar ist, sollte der Autofahrer nicht riskant ausweichen, sondern das Lenkrad gut festhalten und bremsen. Ein unkontrolliertes Ausweichmanöver kann das Unfallrisiko erhöhen, besonders wenn das Auto in den Gegenverkehr geraten könnte oder die Gefahr besteht, gegen einen Baum zu fahren.
Was nach einer Kollision zu tun ist
Nach einer Kollision muss die Unfallstelle unverzüglich gesichert werden: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen und Warndreieck aufstellen. Tote Tiere sollten nicht angefasst oder mitgenommen werden. Das Mitnehmen von getötetem Wild kann darüber hinaus als Wilderei zu bewerten sein.
Auch im Interesse des Tierschutzes ist es nach einem Wildunfall Pflicht, die Polizei anzurufen, selbst wenn das Tier geflüchtet ist. Diese kontaktiert den zuständigen Jäger, der das verletzte Tier suchen und erlösen kann.
WICHTIG: Die Polizei oder der Jäger stellt vor Ort eine Wildunfallbescheinigung aus, die als Nachweis bei der Versicherung dient.
Wann greift die Versicherung?
Sollte es trotz vorsichtiger Fahrweise zu einem Wildunfall gekommen sein, übernimmt die Kfz-Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen den Schaden. Voraussetzung dafür ist immer eine Wildunfallbescheinigung, die von der Polizei ausgestellt wird.
Wer teilkaskoversichert ist, bekommt die Reparaturkosten nach einem Wildunfall erstattet. Aber: Überprüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen, denn viele Versicherungen beschränken ihre Ersatzpflicht auf Unfälle mit dem sogenannten Haarwild. Dazu zählen Wildschweine, Rehe, Hirsche, Füchse und Hasen. Unfälle mit Kühen, Pferden oder Vögeln werden von der regulären Teilkaskoversicherung nicht erfasst.
Eine Vollkasko-Versicherung zahlt in der Regel bei jedem Wildunfall. Allerdings kann der Versicherungsnehmer nach dem Schaden hochgestuft werden und seinen Schadenfreiheitsrabatt teilweise einbüßen. Zudem kann bei der Vollkasko-Versicherung eine vereinbarte Selbstbeteiligung Bestandteil des Tarifs sein.
Vollständige Absicherung mit der richtigen Versicherung
Laut ADAC belaufen sich die Reparaturkosten nach einem Wildunfall im Durchschnitt auf 3.000 Euro. Im Jahr 2021 gab es nach den Daten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rund 284.000 Wildunfälle. Wer eine umfassende Absicherung wünscht, kann die Kfz-Tarife der Sparkassen DirektVersicherung prüfen. Diese versichern Unfälle mit sämtlichen Tierarten bereits im Basis-Tarif.
Sonderfall Ausweichmanöver
Schwierig wird die Schadenabwicklung mit einer herkömmlichen KFZ-Versicherung auch, wenn der Schaden nicht durch das Wild direkt verursacht wurde, sondern durch einen Ausweichversuch ohne Berührung mit dem Wild entstanden ist. Hier hilft es, wenn ein Zeuge das Ausweichmanöver beobachtet hat.
Versicherungsnehmen können in diesem Fall auch einen Aufwendungsersatz ("Rettungskosten") von der Teilkaskoversicherung fordern.