Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer auch im Home Office über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Allerdings gilt der Tatbestand des Arbeitsunfalls zuhause wesentlich seltener als im Betrieb.
Gesetzliche Unfallversicherung greift auch im Home Office
Aufgrund der Coronakrise arbeiten Millionen Menschen derzeit im Home Office. Aber was passiert, wenn sich ein Arbeitnehmer zuhause verletzt? Gilt im Home Office der gleiche Versicherungsschutz wie im Büro? Grundsätzlich gilt: Ein Arbeitnehmer arbeitet auch von zuhause aus für den Arbeitgeber und ist demnach während seiner Arbeitszeit über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Allerdings unterscheidet die gesetzliche Unfallversicherung streng zwischen beruflichen und privaten Tätigkeiten. Daher greift die Versicherung nur, wenn sich ein Unfall in direktem Zusammenhang mit der Arbeit ereignet, beispielsweise beim Gang zum Drucker, um wichtige Dokumente zu holen. Der Gang zur Kaffeemaschine oder zur Toilette ist im Home Office dagegen nicht versichert. Warum? Weil der Beweggrund hinter der Aktion privat ist und nicht das wirtschaftliche Interesse des Arbeitgebers im Vordergrund steht. Auch darf der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Unfalls nicht alkoholisiert sein oder unter Drogeneinfluss stehen. Ob ein Unfall im Home Office von der Unfallversicherung übernommen wird, hängt also stark vom Kontext des Vorfalls ab. Hier besteht ein Unterschied: am Arbeitsplatz Büro gilt jedes Unglück als Arbeitsunfall, im Home Office muss erst nachgewiesen werden, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt.
Arbeitsunfall muss nachgewiesen werden
Wer zuhause einen Arbeitsunfall erleidet, sollte den Vorfall so schnell und so gut es geht nachweisen. Die Rahmenbedingungen des Unfalls sollten protokolliert (Ort/Uhrzeit/Grund) und Familienmitglieder oder Nachbarn als Zeugen herangezogen werden. So kann beispielsweise der Druckerbefehl samt Uhrzeit dokumentiert werden, wenn sich der Unfall auf dem Weg zum Drucker ereignet hat. Ein zusätzlicher Nachweis kann der Anruf beim Arzt sein. Stellt sich heraus, dass das Unglück rechtlich gesehen kein Arbeitsunfall war, muss der Arbeitnehmer selbst für die Behandlungskosten aufkommen.
Arbeitgeber muss Arbeitsmittel bereitstellen
Unfälle kann es auch in Bezug auf die Geräte geben, die für die Arbeit im Home Office genutzt werden – wenn beispielsweise der private Laptop während der Arbeitszeit seinen Geist aufgibt. Wer kommt für Schäden an den Geräten im Home Office auf? Laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ist der Arbeitgeber verpflichtet, für Ersatz zu sorgen. Prinzipiell ist es die Pflicht des Arbeitgebers, für die Arbeitsmittel zu sorgen. Das Arbeiten am privaten Laptop erfolgt auf freiwilliger Basis. Zudem muss der Arbeitnehmer auch dann sein Gehalt bekommen, wenn er einige Tage aufgrund des defekten Gerätes nicht arbeiten kann.
Private Unfallversicherung bietet höheren Schutz
Fakt ist, bei der Arbeit im Home Office gibt es Grauzonen. Wer sich für das Arbeiten von zuhause gut absichern möchte, sollte eine private Unfallversicherung abschließen. Dieser Versicherungsvertrag schützt vor Unfällen rund um die Uhr, egal ob bei der Arbeit oder in der Freizeit. Falls ein Unfall bleibende Folgen hinterlässt, zahlt die Unfallversicherung einen Einmalbetrag, bei besonders schweren Folgen auch eine lebenslange Unfallrente. Je nach Versicherung werden zusätzliche Rehabilitationsleistungen angeboten, wie beispielsweise eine Kostenerstattung für kosmetische Operationen (nach einem Unfall), die Erstattung von Bergungskosten (etwa im Urlaub), Tagegeld und Krankenhaustagegeld oder Hilfeleistungen für zuhause (wie Pflege- oder Reinigungsservice).