Versicherung und Autofähre

Sind Schäden auf der Autofähre versichert?

Auf dem Weg in den Urlaub hat es auf der Fähre gekracht, ein Schaden ist am Fahrzeug entstanden. Das kommt häufiger vor als gedacht, daher sollten Urlauber vor der Abreise ihren Versicherungsschutz sowie die Geschäftsbedingungen der Reederei überprüfen.

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Mit dem eigenen Auto in den Urlaub

Wenn es an Bord einer Fähre kracht, ist die Regulierung des Schadens für Autofahrer oft nicht leicht

Fährüberfahrten sind eine praktische Lösung für Urlauber, die mit dem Auto verreisen. So können Reiseziele in Skandinavien oder auf den Mittelmeerinseln bequem mit dem eigenen Fahrzeug erreicht werden. Wer eine Überfahrt mit seinem Pkw oder Wohnmobil plant, sollte sich vor der Reise auch mit dem Versicherungsaspekt befassen: wie können Schäden am Auto auf der Fähre vermieden werden? Sind mögliche Schäden durch eine Versicherung abgedeckt?

Eine gute Reisevorbereitung zahlt sich aus

Der erste Schritt zur Vermeidung von Schäden auf der Fährüberfahrt ist eine gewissenhafte Buchung des Fährtickets. Um einen festen Platz auf der Fähre zu erhalten, ist es sinnvoll, das Ticket bereits im Voraus zu buchen. Zudem sollten die angegebenen Maße zur maximalen Größe und Länge des Fahrzeugs eingehalten werden. So lassen sich Probleme vor Ort wie Nachzahlungen oder zu wenig Platz an Deck vermeiden. Auch ist ein Blick in die Geschäftsbedingungen der Reederei oder des Reiseveranstalters empfehlenswert, um Informationen über die Haftung bei Unfällen an Bord zu erhalten. Wer mehr über die Sicherheit verschiedener Fährgesellschaften erfahren will, kann die Webseiten der Automobilclubs ansteuern. Diese testen regelmäßig Fährschiffe und veröffentlichen ihre Ergebnisse.

Welche Versicherung haftet?

Schäden am Fahrzeug können beispielsweise durch das Rangieren, durch umherfliegende Gegenstände bei Sturm oder im Ernstfall durch das Sinken der Fähre entstehen. Die Reedereien haften oft nur begrenzt für Schäden. Ob eine Kfz-, Teil- oder Vollkaskoversicherung die Kosten für Schäden am Auto übernimmt, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Daher ist es ratsam, den eigenen Versicherungsschutz vor der Abreise zu überprüfen.

  • Die Teilkaskoversicherung übernimmt in der Regel Schäden, die durch Feuer und Sturm auf dem Schiff entstehen, etwa wenn ein Teil der Decksladung über Bord geht oder umherfliegende Gegenstände das Auto beschädigen.
  • Die Vollkaskoversicherung übernimmt zudem Schäden, die beim Rangieren an Deck entstehen. Sie greift auch, wenn das Schiff strandet, kollidiert oder sinkt und der Fahrzeughalter sein Auto dadurch verliert.

Im Schadensfall

Bis zur Schiffsrampe liegt die Verantwortung für das Auto beim Halter. Im Inneren des Schiffes muss der Fahrzeughalter den Anweisungen des Bordpersonals folgen, insbesondere bei der Positionierung des Autos an Deck. Beim Verlassen des Wagens muss der erste Gang eingelegt und die Handbremse angezogen sein. Wenn es trotz großer Vorsicht gekracht hat, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Schaden am besten noch auf der Fähre dokumentieren, mit einer neutralen Person als Zeugen
  • Einen Verantwortlichen der Fähre hinzuziehen, mit ihm ein Protokoll des Unfallhergangs erstellen
  • Nach dem Anlegen die Fähre verlassen, nicht den Abladevorgang behindern
  • Die Reederei aufsuchen oder telefonisch kontaktieren
  • Fahrtticket kopieren
  • Bei Unklarheiten zum Schaden nachträglich einen Gutachter hinzuziehen
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