Vandalismus an Fahrzeugen nimmt zu
Eine mutwillige Sachbeschädigung am Auto ist ärgerlich und kann kostspielig werden. Oft fehlt vom Täter jede Spur, Zeugen oder Videoaufnahmen sind eher selten. Insbesondere in Großstädten und Ballungsräumen kommt Vandalismus an Fahrzeugen öfter vor. Dabei ist Sachbeschädigung eine Straftat, die mit Geld- und Haftstrafen von bis zu zwei Jahren bestraft werden kann. Vorsätzliche Brandstiftung wird sogar mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet, wenn der Täter überführt wird. „Insgesamt beobachten wir eine Zunahme von Vandalismusschäden“, erklärt Markus Herrmann vom Bundesverband Fahrzeugaufbereitung (BFA). Vandalismus geht oft mit Diebstahl aus dem Auto einher, wenn beispielsweise Navigationsgeräte oder Radios entwendet werden. Als Vandalismus gelten folgende Arten mutwilliger Beschädigung am Fahrzeug:
- Kratzer im Lack
- Zerstochene Reifen
- Abgebrochene Antennen
- Abgetretene Außenspiegel
- Eingetretene Leuchten
- Beschädigte Scheiben
- Dellen und Beulen im Blech
- Schmierereien
- Das Einfüllen schädlicher Substanzen in den Tank
- Spuren von Böllern am Auto
Beschädigung am Auto - was tun?
Wer eine Sachbeschädigung an seinem Wagen bemerkt, sollte sofort handeln. Wichtig ist, den Schaden zu dokumentieren, möglichst aus verschiedenen Blickwinkeln. Auch eine Anzeige bei der Polizei ist ratsam für die spätere Abwicklung des Versicherungsfalls. Außerdem hilft eine Strafanzeige beim Kampf gegen Vandalismus: Je mehr Informationen der Polizei zur Verfügung stehen, desto gezielter können die Beamten gegen mutwillige Sachbeschädigung vorgehen, wenn sich beispielsweise Fälle von Vandalismus in einer Region häufen.
- Rufen Sie die Polizei (110), melden Sie den Schaden
- Machen Sie Fotos von dem beschädigten Fahrzeug
- Erstatten Sie Anzeige gegen den/die Täter oder gegen Unbekannt
- Melden Sie den Schaden bei der Versicherung
Welche Versicherung zahlt bei Vandalismus am Auto?
Vor der Regulierung durch die Versicherung sollten Geschädigte prüfen, wie hoch die gesamt Schadenssumme ist. Möglicherweise ist es sinnvoll, geringfügige Schäden auf eigene Kosten zu begleichen, um die Erhöhung der Versicherungsprämie zu verhindern. Zusammen mit der Selbstbeteiligung, die oft zwischen 150 und 300 Euro beträgt, könnte der Fall letztlich teurer werden, wenn er über die Versicherung abgewickelt wird.
- Eine Vollkaskoversicherung deckt die meisten Vandalismusschäden ab, allerdings nicht zerstochene Reifen.
- Eine Teilkaskoversicherung übernimmt zertrümmerte Leuchten-Abdeckungen und Glasschäden, außerdem ersetzt eine Teilkasko Schäden an fest verbauten Teilen wie dem Lenkrad oder dem Navi und springt bei Brandstiftung ein.
- Wer den Neuwert des Wagens ersetzt bekommen möchte, muss einen leistungsstarken Tarif mit Neuwertentschädigung abschließen. Der Neuwert ist je nach Anbieter für eine Dauer von bis zu 24 Monaten versichert.
- Werden Wertsachen aus dem Auto entwendet, ist dafür die Außenversicherung der Hausratversicherung zuständig.
- Falls ein Täter gefasst wird, zahlt dessen Haftpflichtversicherung den Schaden. Ist er nicht versichert, kann der Geschädigte versuchen, Schadenersatz einzufordern.
Je nach Fahrzeug sollte der Halter abwägen, welche Versicherung sich lohnt: eine Vollkaskoversicherung empfiehlt sich für Neuwagen bis 5 Jahren, eine Teilkasko für Fahrzeuge ab 5 Jahren. Eine einfache Kfz-Haftpflicht eignet sich für ältere Autos mit geringem Restwert.
Wo sollte man parken?
Grundsätzlich sollte man wachsam sein, wo man das Auto im öffentlichen Raum abstellt: möglichst nicht an einsamen Orten parken, sondern besser auf einer Parkfläche, die gut von Anwohnern eingesehen werden kann. Wird eine Demonstration angekündigt, sollte man reagieren und das Auto umparken. Tut man das nicht, kann der Versicherer eventuell eine Obliegenheitsverletzung monieren. Eine Kamera im Auto kann zwar eine abschreckende Wirkung haben, bringt aber keinen Vorteil im Falle eines Vandalismus-Verfahrens, da die Aufnahmen vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen sind. Wertsachen wie Handys, Geldbeutel etc. sollte man nie im Auto lassen.