Warum sich der Wechsel der Kfz-Versicherung lohnt
Bis zum 30. November können Autoversicherte ihre Kfz-Versicherung kündigen, um zum 1. Januar nächsten Jahres den Anbieter zu wechseln. Um im Schadensfall ideal abgesichert zu sein, können Versicherte die verpflichtende Kfz-Haftplicht um unterschiedliche Versicherungsbausteine ergänzen. Beim Abschluss der Police lohnt es sich, auf einige Aspekte besonders zu achten.
Tatsächlich lohnt sich ein Wechsel der Autoversicherung jedes Jahr auf's Neue - denn zwischen dem günstigsten und dem teuersten Kfz-Versicherungstarif liegen oft hunderte Euro. Das liegt nicht nur an den Versicherungen, die ihre Preise jährlich ändern, sondern auch daran, dass sich bei vielen Fahrzeughaltern die Lebensumstände geändert haben. Beispielsweise gilt eine veränderte Anzahl eingetragener Fahrer oder es wurden weniger Kilometer gefahren als im Jahr zuvor. Laut dem Vergleichsportal Verivox können Versicherungsnehmer durch einen Wechsel bis zu 78 Prozent ihrer aktuellen Kfz-Versicherungskosten einsparen.
Deckungssummen beachten
Zunächst sind die Deckungssummen in der Kfz-Haftpflicht von großer Bedeutung. Sie sollten mindestens 100 Millionen Euro pauschal sowie 15 Millionen Euro pro geschädigter Person betragen. Außerdem umfasst eine gute Police den Verzicht auf die Einrede bei grober Fahrlässigkeit im Kaskofall: Das bedeutet, dass die Versicherung den Versicherungsschutz auch trotz grober Fahrlässigkeit gewährt.
Absicherung gegen Tierkontakte
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Absicherung durch Zusammenstöße mit Tieren aller Art sowie vor Schäden am Auto durch jegliche Art von Tierbissen an der Verkabelung. Hier ist es wichtig, dass nicht nur direkte Schäden am Auto versichert werden, sondern auch Folgeschäden in der Police enthalten sind.
Weitere optionale Bausteine sorgen für optimale Absicherung
Wichtig ist, sich genau über die Leistungsstärke einer Kfz-Versicherung zu informieren, um umfassenden Versicherungsschutz zu erhalten. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht und den Optionen Teilkasko und Vollkasko gibt es einige weitere Bausteine für eine Kfz-Versicherung, die für eine zusätzliche und umfassende Absicherung sorgen.
Schutzbrief
Eine dieser weiteren Versicherungsleistungen ist der Schutzbrief, der im Falle einer Autopanne oder eines Unfalls greift. Er deckt nicht nur die Bergung und Sicherstellung des Fahrzeugs ab, sondern kann auch eventuelle Überbrückungsleistungen bereitstellen, damit die versicherte Person mobil bleibt.
FahrerKasko
Die FahrerKasko greift hingegen bei selbstverschuldeten Unfällen mit Verletzungen oder sogar Todesfolge des Fahrers. Sie gewährleistet finanzielle Unterstützung für die versicherte Person und ihre Familie, um mögliche Folgekosten oder Einkommenseinbußen zu bewältigen.
Verkehrsrechtsschutz
Ein weiterer Baustein ist der Verkehrsrechtsschutz, der die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen im Straßenverkehr übernimmt. Falls es zu einem Rechtsstreit kommt und der Versicherte unterliegt, kann die Versicherung auch die Honorare des gegnerischen Anwalts zahlen.
Diese Fristen gelten für Wechsler
Sie können Ihre Kfz-Versicherung mit einer Frist von 4 Wochen wechseln, wenn ein der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Ihre Vertragslaufzeit endet regulär
- Sie haben eine Beitragserhöhung Ihres Versicherungsanbieters erhalten
- Es gab einen Schadensfall mit Ihrem Fahrzeug
- Sie wechseln Ihr Auto oder der Fahrzeughalter des versicherten Autos wechselt
WICHTIG: Bei einem Umzug können Sie das Sonderkündigungsrecht NICHT in Anspruch nehmen! Die Begründung der Versicherer: Es handelt sich dabei um eine Veränderung, die Sie selbst herbeigeführt haben. Klären Sie ab, ob sich durch den Umzug die Regionalklasse Ihrer Kfz-Versicherung ändert - das kann direkte Auswirkungen auf die Kosten Ihrer Police haben.
Unbedingt schriftlich kündigen!
Wie bei allen Kündigungen ist auch bei der Kündigung der Kfz-Versicherung die Schriftform einzuhalten. Sie gehen auf Nummer Sicher, wenn Sie das Kündigungsschreiben klassisch mit der Post und am besten als Einschreiben versenden.
Wenn Sie möchten, dann können Sie im Schreiben den Grund für die Kündigung erwähnen, müssen Sie aber nicht. Handelt es sich um eine Sonderkündigung, dann ist der Kündigungsgrund zwingend zu nennen.