Kfz-Versicherung für begleitetes Fahren ab 17

Mehr Fahrpraxis zahlt sich doppelt aus

Seit einigen Jahren dürfen Jugendliche bereits mit 17 Jahren den Führerschein machen und Auto fahren, vorausgesetzt, sie werden von einem erfahrenen Fahrer begleitet. Wie funktioniert das Begleitete Fahren und was muss man bei der Kfz-Versicherung beachten? Lesen Sie hier alle Infos im Überblick.

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Mehr Fahrpraxis für Anfänger

Dank Führerschein mit 17 und begleitetem Fahren können Fahranfänger bei der Kfz-Versicherung sparen.

Seit einigen Jahren gibt es in Deutschland das sogenannte „Begleite Fahren ab 17 Jahren“ (BF17). Es ermöglicht Jugendlichen, schon vor dem 18. Geburtstag in Begleitung mit dem Auto zu fahren. Die Fahrberechtigung für junge Fahrer unter 18 gilt in Deutschland und Österreich. Ziel der neuen Regelung ist, das Unfallrisiko von Führerscheinneulingen zu verringern, denn junge Fahrer zwischen 18 und 24 Jahren sind häufiger in Unfälle verwickelt als ältere Autofahrer.

Kosten für den Führerschein ab 17

Die Anmeldung zum Führerschein ab 17 kann bereits sechs Monate vor der Vollendung des 17. Lebensjahres erfolgen. Die Bearbeitungsgebühr für den Antrag beträgt 50 bis 55 Euro. Die Überprüfung der Begleitperson(en) im Fahreignungsregister kostet fünf bis acht Euro pro Person. Für den Führerschein ab 17 fallen keine höheren Kosten an als für den regulären Führerscheinerwerb.

Wer kann als Begleitperson mitfahren?

Hat der junge Fahrer die Führerscheinprüfung bestanden, darf er bis zu seinem 18. Geburtstag in Begleitung Auto fahren. Eltern, Großeltern, andere Verwandte oder ältere Freunde können als Begleitperson ausgewählt werden. Die Zahl der Begleitpersonen ist dabei nicht begrenzt, jede Begleitperson muss aber in die Prüfbescheinigung eingetragen sein. Außerdem müssen die Erziehungsberechtigten des jungen Fahrers dem Antrag und der Auswahl der Begleitpersonen zustimmen. Die Begleitperson ist der Ansprechpartner für den Fahrer während der Fahrt, darf aber nicht in das Fahrgeschehen eingreifen (anders als der Fahrlehrer). Es gelten folgende Voraussetzungen für die Begleitperson:

  • muss mindestens 30 Jahre alt
  • muss mindestens seit fünf Jahren (ohne Pause) im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B (früher Klasse 3) sein
  • darf zum Zeitpunkt des Antrags nur maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben
  • darf während des begleiteten Fahrens maximal einen Blutalkoholwert von 0,5 Promille haben und nicht unter Drogeneinfluss stehen

Kfz-Versicherung beim BF17

Es ist wichtig, dass die Eltern bzw. die Begleitperson ihrer Versicherung die Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 mitteilen. Denn in vielen Fällen ist im Vertrag ein Mindestalter für den Fahrer festgelegt, in der Regel 25 Jahre. Gibt es einen Schaden im Rahmen des BF17, kann es zu erheblichen Problemen mit der Versicherung kommen, wenn das Alter nicht angeglichen wurde. Daher muss die Versicherungspolice für das genutzte Fahrzeug an die neue Situation angepasst werden. Ob zur Meldung zusätzlich noch eine Kopie der Prüfbescheinigung des jungen Fahrers eingereicht werden muss, hängt von dem jeweiligen Versicherungsunternehmen ab. Die Kfz-Versicherer bieten verschiedene Modelle für die Versicherung von Fahranfängern im BF17 an. Einige Anbieter verlangen eine moderate Beitragserhöhung, andere erheben keinen Zuschlag.

Der Führerschein ab 17 zahlt sich aus

Nach der Begleitphase können Eltern und Fahrer vom BF17 profitieren. Tatsächlich sind junge Fahrer, die am BF17 teilgenommen haben, wesentlich seltener in Unfälle verwickelt als andere Fahranfänger. Viele Versicherungen belohnen daher das Begleitete Fahren, indem sie später günstigere Beiträge von den jungen Fahrern verlangen, wenn sie sich selbst versichern oder weiter bei den Eltern mitfahren wollen. Wie das Versicherungsportal Verivox ermittelt hat, können BF17-Teilnehmer den Versicherungsbeitrag beim ersten eigenen Auto um elf bis 16 Prozent senken.

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