HAFTPFLICHTVERSICHERUNG: LEISTUNGEN, KOSTEN UND ANBIETER IM VERGLEICH

Absicherung gegen Sach-, Personen- und Vermögensschäden

Die Haftpflichtversicherung ist die Allround-Police unter den Versicherungen. Sie bietet einen unverzichtbarer Schutz vor finanziellen Schäden durch Unfälle und andere Missgeschicke.

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Haftpflicht schützt im privaten wie im beruflichen Leben

Die Haftpflichtversicherung schützt Versicherte vor den finanziellen Auswirkungen von Schäden, die sie Dritten unabsichtlich zufügen und für die sie verantwortlich sind. - Quelle: Shutterstock.com

Im privaten Bereich sowie im Job passieren immer wieder kleinere und größere Missgeschicke. Dabei können sowohl Gegenstände als auch Personen Schaden nehmen. Der Schadensverursacher haftet per Gesetz mit seinem gesamten Vermögen. Gerade bei Personenschäden kann es zu existenzbedrohenden Kosten kommen. Damit der Unfallverursacher nicht vor dem Ruin steht, gibt es Haftpflichtversicherungen, die einspringen und den finanziellen Schaden übernehmen.

Es gibt viele verschiedene Arten von Haftpflichtversicherungen, darunter KFZ-Haftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung oder Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Die Haftpflicht übernimmt die Kosten in der Regel auch bei Schäden, die durch leichtsinniges oder unachtsames Verhalten entstanden sind.

Die private Haftpflichtversicherung deckt nur den privaten Bereich ab. Für Freiberufler und Selbstständige kann zusätzlich eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll sein. Bei einigen Berufszweigen sollte zudem über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nachgedacht werden.

DAS IST BEI EINER HAFTPFLICHT VERSICHERT

Versichert sind bei der Haftpflichtversicherung verschiedene Schäden. Dazu gehören:

  • Sachschäden – beschädigtes oder zerstörtes Eigentum
  • Personenschäden – wenn Menschen verletzt werden oder deren Gesundheit beeinträchtig wird, auch bei tödlichen Unfällen greift die Haftpflicht sowie bei Bergungskosten, Behandlungs- und Heilkosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Beerdigungskosten und Rentenzahlungen bei Berufsunfähigkeit
  • Vermögensschaden – bei direktem oder indirektem finanziellen Verlust, wie Folgeschäden durch Sach- oder Personenschäden

Der Versicherungsschutz kann durch optionale Zusatzleistungen, wie Schlüsselschutz, Mietsachschäden, Gefälligkeitsschäden oder deliktunfähige Kinder erweitert werden.

DAS SOLLTEN SIE BEACHTEN

Bei einer privaten Haftpflichtversicherung ist auch grobe Fahrlässigkeit mitversichert. Nicht versichert sind dagegen:

  • absichtlich hervorgebrachte Schäden
  • je nach Versicherung sogenannte “Gefälligkeiten” (unentgeltliche Hilfeleistung). Wenn Sie zum Beispiel einem Nachbarn auf dessen Wunsch bei einem Umzug helfen, und durch Fahrlässigkeit einen Schaden verursachen, greift die Haftpflicht nur, wenn dieses explizit in den Vertragsbedingungen steht.

WICHTIG: Wenn Sie einen Schaden verursacht haben, dürfen Sie den Anspruch des Geschädigten nicht anerkennen oder Schadenersatz leisten, solange Sie keine schriftliche Zustimmung des Versicherers haben! Wenn Sie zuvor ein Schuldeingeständnis unterschreiben oder Geld zahlen, ist Ihr Versicherungsschutz gefährdet oder zumindest vermindert.

Zudem sollten Sie einen Schaden immer unverzüglich Ihrer Versicherung melden.

DECKUNGSSUMME BEACHTEN

Achten Sie auf die Deckungssumme Ihrer Haftpflichtversicherung. Die Mindestdeckungssumme sollten in allen drei Bereichen – Personen-, Sach- und Vermögensschäden – bei 10 Millionen Euro liegen. Niedriger sollte Sie nicht ausfallen; besser ist eine Deckungssumme von 50 Millionen Euro. Der Grund: Die Versicherung zahlt bei Schäden nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Liegt der Schaden darüber, müssen Sie den Rest aus eigener Tasche zahlen.

HAFTEN ELTERN FÜR IHRE KINDER?

Eltern haften für ihre Kinder bis zu einem Alter von sieben Jahren nicht – die Kinder sind deliktunfähig. Im fließenden Straßenverkehr gilt sogar eine Altersgrenze von zehn Jahren. Verursacht das Kind einen Schaden und haben die Eltern dabei nicht ihre Aufsichtspflicht verletzt, kann der Geschädigte keinen Schadensersatz fordern.

Wenn Sie der Geschädigte sind, der Unfallverursacher aber aufgrund einer fehlenden Police den Schaden nicht zahlen kann, springt in der Regel Ihre Haftpflicht ein.

TARIFE FÜR SINGLES, PAARE UND FAMILIEN

Die Leistungen und Gebühren der einzelnen Versicherungsanbieter können stark variieren. Daher ist ein Versicherungsvergleich sehr zu empfehlen.

Die Versicherer bieten verschiedene Haftpflicht-Tarife für Singles, Paare und Familien an:

  • Bei einem Single-Tarif haben nur Sie als Versicherungsnehmer einen Versicherungsschutz.
  • Bei einem Paar-Tarif sind Sie und Ihr Partner versichert. Voraussetzung ist, dass Sie im gleichen Haushalt leben.
  • Bei einem Familien-Tarif gilt der Schutz für alle angegebenen Personen eines Haushalts. Kinder sind während der Erstausbildung (Studium oder Beruf) mitversichert.
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