WAS IST DIE GOT?
GOT ist die Abkürzung für “Gebührenordnung für Tierärzte”. Dieses Regelwerk bildet einen gesetzlichen Rahmen, in dem Tierarztpraxen und -kliniken ihre Leistungen abrechnen. Tierärzte müssen sich bei der Ausstellung der Rechnungen an die GOT halten und dürfen ihre Behandlungen nicht teurer oder günstiger abrechnen. Die Gebührenordnung soll so verhindern, dass sich Praxen im gleichen Einzugskreis einen Preiskampf liefern. Außerdem sollen die Preise dadurch für die Tierhalter transparent und nachvollziehbar sein. Die GOT wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erlassen.
WIE WERDEN DIE LEISTUNGEN BERECHNET?
In der Gebührenordnung für Tierärzte sind rund 1.000 Leistungen aufgeführt und mit Preisen versehen. Für jede Leistung gibt es vier Preisstufen, die sogenannten Sätze.
Zu den Leistungen des Tierarztes zählen zum Beispiel:
- allgemeine Untersuchungen
- Diagnoseverfahren
- Therapien
- Operationen
- Impfungen
- auch Verbandsmaterial, Medikamente und Kanülen werden in Rechnung gestellt
Für jede Leistung kommen in der Regel drei verschiedene Sätze infrage:
- 1-facher GOT-Satz: Das ist die Mindestgebühr, die Tierärzte erheben müssen.
- 2-facher GOT-Satz: Die Mindestgebühr wird doppelt berechnet.
- 3-facher GOT-Satz: Der Mindestgebühr wird dreifach berechnet.
WICHTIG: Der 4-fache GOT-Satz darf nur für Notdienste berechnet werden.
NACH WELCHEM GOT-SATZ RECHNET DER TIERARZT AB?
Innerhalb der Gebührenordnung haben Tierärzte einen gewissen Spielraum bei der Abrechnung. Sie können anhand verschiedener Kriterien entscheiden, welchen GOT-Satz sie auswählen. Dabei müssen sie nicht exakt nach den vorgegebenen Sätzen abrechnen, sondern können auch den 1,5-fachen oder 1,7-fachen Satz für eine bestimmte Leistung ansetzen.
In der Regel hängt es davon ab, wie lange eine Behandlung dauert und wie aufwändig sie ist.
Zudem spielen folgende Faktoren eine Rolle für die Wahl des GOT-Satzes:
- Schwierigkeit der Leistung (Gab es Komplikationen bei der OP? War das Tier besonders nervös und unkooperativ bei der Behandlung?)
- Behandlung am Wochenende oder an einem Feiertag
- Standort der Praxis (in einer großen Stadt sind die Gebühren höher als auf dem Land, da die Miete für die Praxis höher ist)
- Ausstattung der Praxis (eine moderne Veterinärklinik mit vielen Geräten verlangt höhere Gebühren als eine kleine Praxis)
- Ausbildung des Tierarztes (ein Spezialist für bestimmte Krankheiten rechnet höhere Sätze ab als ein Allround-Tierarzt)
- Laboruntersuchungen werden extra berechnet
- Zur Endsumme wird dann noch auf alle einzelnen Posten die Mehrwertsteuer addiert
TIPP: Fragen Sie Ihren Tierarzt vor der Behandlung, nach welchem GOT-Satz er abrechnet. Dann können Sie ungefähr abschätzen, wie hoch die Rechnung ausfallen wird.
DIE NOTDIENSTGEBÜHR
Zu folgenden Zeiten müssen Tierhalter eine Notdienstgebühr von 50 Euro (zusätzlich zu den Behandlungskosten) für den Tierarzt zahlen:
- täglich von 18 Uhr bis 8 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht)
- von freitags 18 Uhr bis 8 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende)
- von 0 bis 24 Uhr an gesetzlichen Feiertagen
WICHTIG: Zu den genannten Zeiten dürfen Tierärzte ihre Leistungen mindestens nach dem 2-fachen GOT-Satz und maximal nach dem 4-fachen GOT-Satz abrechnen.
ANPASSUNG DER GOT
Die Gebührenordnung für Tierärzte war seit 1999 gültig und wurde immer wieder in kleinen Schritten angepasst. So wurde im Jahr 2020 die Bepreisung des tierärztlichen Notdienstes angepasst, 2017 wurden die Preise für Kleintiere um zwölf Prozent erhöht. Anpassungen sind laut Ministerium notwendig, um die gestiegenen Praxiskosten, beispielsweise für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung und Energie, zu decken.
Im Herbst 2022 erfolgte dann die größte Anpassung der Gebührenordnung seit 23 Jahren. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die neue GOT erstellt, das Bundeskabinett und der Bundesrat haben zugestimmt. Zuvor hatte das Ministerium eine Studie in Auftrag gegeben, um die tierärztlichen Leistungen nach aktuellem Stand zu bewerten.
Die neue GOT sieht vor, dass Tierärzte höhere Gebühren für viele Leistungen verlangen dürfen. Neuere medizinische Verfahren werden somit im künftigen Gebührenverzeichnis berücksichtigt und die Gebühren an aktuelle Leistungen und Kosten angepasst. Der Beruf des Tierarztes soll durch die neue GOT-Abrechnung aufgewertet werden, da in vielen ländlichen Regionen Veterinärmediziner fehlen.
DIESE LEISTUNGEN WERDEN TEURER
Entsprechend der neuen GOT von 2022 fallen unter anderem für folgende Leistungen höhere Gebühren an:
- allgemeine Untersuchungen bei Hund und Katze
- Kastrationen
- stationäre Unterbringung von Tieren
- Impfungen von Hund und Katze
Bei ca. 84 Prozent der Leistungen bedeutet die Anpassung eine Erhöhung der Gebührensätze, bei den anderen 16 Prozent der tierärztlichen Leistungen wurden die Gebührensätze gesenkt. Die Erhöhung der Gebühren liegt durchschnittlich bei ungefähr 25 Prozent. Besonders betroffen von der Preisanpassung sind alltägliche Leistungen, die in Tierarztpraxen durchgeführt werden, wie etwa Impfungen und Kastrationen.
WICHTIG: Die Gebühren für Katzen und Frettchen wurden an die von Hunden angeglichen.
DIESE KOSTEN KOMMEN AUF TIERHALTER ZU
Die Tierarztkosten werden weiterhin gestaffelt: Es gibt die einfachen Gebührensätze, die doppelten und die dreifachen bis zum vierfachen Satz. Der Tierarzt kann dabei entscheiden, ob er für Leistungen während der normalen Sprechstunde den ein-, zwei- oder dreifachen und im Notdienst den zwei-, drei oder vier-fachen Satz berechnet.
Beispiele Kostenvergleich der GOT:
- Kastration beim Hund: 668 Euro nach der alten GOT; 1.143 Euro nach der neuen GOT
- Zahnextraktion bei der Katze: 259 Euro nach der alten GOT; 431 Euro nach der neuen GOT
EINE TIERVERSICHERUNG HILFT GEGEN HOHE TIERARZTKOSTEN
Ob Verletzung, Impfung oder Sterilisation – es gibt viele Situationen, in denen der Halter seiner Verantwortung nachkommen und mit seinem Tier zum Arzt gehen muss. Mit einer Tierkrankenversicherung können Sie sich als Halter gegen unerwartete hohe Tierarztkosten absichern – insbesondere jetzt nach der Gebührenerhöhung.
Eine Tierkrankenversicherung übernimmt grundsätzlich die Tierarztkosten für:
- Diagnose und ambulante Heilbehandlungen
- Medikamente, Verbandsmaterial und Röntgenbilder
- Operationen, Nachbehandlungen und stationäre Aufenthalte in der Tierklinik
- Einige Versicherungen enthalten auch ein Vorsorgebudget
Eine reine OP-Versicherung erstattet die Kosten, die im Zusammenhang mit Operationen anfallen. Jedoch sind es gerade die OPs, die im Krankheitsfall die höchsten Kosten verursachen. Diagnostik und ambulante Behandlungen in der Tierarztpraxis werden von der OP-Versicherung nicht übernommen. Im Vergleich zur Krankenvollversicherung ist die OP-Versicherung für Haustiere deutlich günstiger.