DROHNEN-VERSICHERUNG: LEISTUNGEN, KOSTEN UND ANBIETER IM VERGLEICH!

Eine Drohnen-Versicherung ist Pflicht – welche Optionen gibt es?

Wenn Sie eine Drohne nutzen, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, diese zu versichern – egal ob Sie die Drohne für private oder gewerbliche Zwecke nutzen. Dafür gibt es verschiedene Optionen, wie die private Haftpflicht oder eine spezielle Drohnen-Versicherung.

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DIESE REGELN GELTEN FÜR DIE NUTZUNG VON DROHNEN

Versicherung, Flughöhe, Führerschein, Einsatzgebiet - Auch für Drohnen gelten Regeln. - Quelle: Shutterstock.com

Besitzer von Drohnen müssen sich an spezielle Regelungen für die Nutzung halten. Die genauen Regeln richten sich dabei nach der Art der Drohne beziehungsweise nach ihrem Gewicht.

  • Drohnen mit einem Gewicht bis zu 250 Gramm müssen nur wenige Auflagen erfüllen. Die Mini-Drohnen können ohne besondere Einschränkungen genutzt werden. Selbst für den gewerblichen Einsatz ist keine Aufstiegsgenehmigung mehr nötig.
  • Drohnen mit einem Gewicht ab 250 Gramm müssen mit einer Plakette versehen werden, auf der Name und Anschrift des Halters vermerkt sind.
  • Ab einem Gewicht von 2 Kilogramm ist ein Kenntnisnachweis Pflicht, der bei verschiedenen Stellen erworben werden kann und 5 Jahre gültig ist. Das Mindestalter für den Erwerb des Nachweises beträgt 14 Jahre.
  • Drohnen mit einem Gewicht ab 5 Kilogramm sind erlaubnispflichtig. Das heißt: Die Flugobjekte benötigen eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörden, damit sie abheben dürfen.

Bestimmte Fluggebiete für Drohnen

Darüber hinaus dürfen Drohnen nicht überall herumfliegen. Ein Drohnenflugverbot gilt zum Beispiel in und über sensiblen Bereichen wie Naturschutzgebieten oder Einsatzorten von Polizei und Feuerwehr. Auch in der Nähe von Flughäfen sowie in Flughöhen von mehr als 100 Metern haben Drohnen in der Regel nichts zu suchen.

Der Flug über Wohngrundstücken ist ebenfalls untersagt, wenn die Drohne mehr als 250 Gramm wiegt sowie optische oder akustische Signale aufnehmen oder übermitteln kann.

Wenn die Drohne weniger als 250 Gramm wiegt und Sie als Besitzer eine Videobrille dafür nutzen, darf sich die Drohne maximal 30 Meter über dem Boden und außerhalb der Sichtweite bewegen.

Ausnahmen dieser Richtlinien gelten unter anderem auf Modellflugplätzen oder mit Ausnahmegenehmigungen der jeweils zuständigen Landesluftfahrtbehörde.

Der passende Versicherungsschutz für Drohne und Halter

Generell unterliegen Drohnen einem gesetzlichen Versicherungsschutz. Laut § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) sind Sie als Besitzer der Drohne dazu verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten.

Private Haftpflichtversicherung: In der Privathaftpflichtversicherung ist die Nutzung von Drohnen eingeschlossen. Somit sind Schäden abgedeckt, die durch einen Bedienungsfehler oder einen technischen Defekt an einer anderen Person oder am Eigentum Dritter entstehen. Solche Angebote bieten oft einen weltweiten Schutz, decken aber nur Drohnen-Flüge ab, die ausschließlich zur privaten Nutzung stattfinden. Achtung: Oft wird es von den Versicherern bereits als gewerblich angesehen, wenn Sie mit einer Drohne geschossene Fotos oder gedrehte Videos ins Internet stellen.

Drohnen-Kasko-Versicherung: Eine Kasko-Versicherung deckt zusätzlich Schäden ab, die bei einem Unfall an der eigenen Drohne entstehen. So werden beispielsweise Kosten für Reparatur oder eine Neuanschaffung übernommen.

Luftfahrthaftpflichtversicherung: Diese Police bietet einen umfassenden und auf die Nutzung von Drohnen zugeschnittenen Schutz – sowohl für die private als auch die gewerbliche Nutzung. Die Luftfahrthaftpflichtversicherung beinhaltet auch immer eine Gefährdungshaftung (dazu später mehr).

Mitgliedschaft in einem Modellsportverband: Wenn Sie Mitglied in einem Modellsportverband sind, ist eine Drohnen-Versicherung oft enthalten. Vor allem für Hobby-Piloten ist diese Variante oftmals attraktiv. Versichert werden können Drohnen mit mehr als 5 Kilogramm Gewicht. Erlaubt sind dann Flughöhen über 100 Meter – vorausgesetzt, das Modellfluggelände erlaubt derartige Flüge.

Wichtige Aspekte beim Drohnen-Versicherungsschutz

Es gibt einige Dinge, auf die Sie bei der Wahl des Versicherungsschutzes für die Drohne achten sollten.

Gewicht: Schauen Sie bei den Versicherungsangaben nach, bis zu welchem Gewicht Drohnen versichert sind. Manchmal werden nur kleine Drohnen bis 250 Gramm inkludiert, häufig sind Drohnen bis zu 5 Kilogramm abgesichert.

Nutzung: Es macht einen Unterschied, ob Sie die Drohne ausschließlich zur privaten Freizeitgestaltung oder für gewerbliche Zwecke nutzen. Dementsprechend gelten unterschiedliche Policen.

Deckungssumme: Überlegen Sie sich, wie hoch die Schadenssumme ausfallen soll. Je höher desto besser - desto teurer ist in der Regel aber auch die Jahresgebühr. Generell gilt: Optimal ist eine Absicherung von mindestens 1 Million Euro. Was viel klingt, kann bei Personenschäden schnell erreicht werden.

Anzahl der Steuerer: Wenn die Drohne nicht nur von Ihnen allein, sondern auch von weiteren Personen gesteuert wird, sollten Sie darauf achten, dass die Police weitere Steuerer im Schutz einschließt.

Fluggebiete und -manöver: In den Versicherungen ist festgehalten, wie und wo Sie die Drohne nutzen dürfen. Achten Sie unter anderem darauf, ob autonome Flüge oder Flüge innerhalb von Gebäuden erlaubt sind und ob Sie als FPV-Racer an Wettbewerben teilnehmen können.

Geltungsbereich: Wenn Sie mit der Drohne reisen, sollten Sie darauf achten, dass der Schutz auch im Ausland gilt.

Preis: Der Preis spielt natürlich eine entscheidende Rolle. Für die private Nutzung gibt es gute Tarife für unter 100 Euro. Bei gewerblicher Nutzung liegen die Beiträge für den Versicherungsschutz im dreistelligen Bereich.

Gefährdungshaftung: Achten Sie darauf, dass die Versicherung optimalerweise eine Gefährdungshaftung einschließt. Wenn ein Drohnen-Unfall durch äußere, nicht beeinflussbare Umstände zustande kommt, wie zum Beispiel einen Greifvogel oder plötzliche Windböen, greift die Gefährdungshaftung. Ist diese in der Versicherung nicht enthalten, kann der Versicherer theoretisch die Schadensübernahme ablehnen und Sie bleiben auf den Kosten sitzen.

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