Achten Sie auf ausreichend Versicherungsschutz
Eine Kreuzfahrt, die ist lustig, eine Kreuzfahrt die ist schön – zumindest so lange, bis das Coronavirus dazwischen grätscht. Die Szenarien sind hier vielfältig. Von einem falsch-positiven Corona-Schnelltest am Flughafen über Coronafälle an Bord des Schiffes und damit einhergehender Quarantänepflicht bis hin zur Erkrankung mit Rücktransport kann so einiges die Kreuzfahrt vorschnell beenden.
Damit Sie nicht auf den hohen Kosten sitzen bleiben, sollten Sie auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achten. Bestehende Verträge zu Kranken- und Reiseversicherungen reichen hier oft nicht aus. Prüfen Sie vor der Abreise genau die Konditionen. Wird Corona nicht abgedeckt, ist es sinnvoll, eine spezielle Corona-Versicherung abzuschließen. So sind Sie auf alle Eventualitäten vorbereitet.
Im nächsten Abschnitt stellen wir Ihnen die unterschiedlichen Versicherungen vor, die bei einer Kreuzfahrt sinnvoll sein können.
Reiserücktrittsversicherung
Eine Reiserücktrittsversicherung schützt vor Stornierungskosten. Die Police greift, wenn Sie die Kreuzfahrt vor Reisebeginn stornieren müssen und Sie vom Reiseveranstalter den Reisepreis nur teilweise oder gar nicht zurückerstattet bekommen.
Generell greift die Reiserücktrittsversicherung, wenn Sie aufgrund einer unerwarteten schweren Erkrankung Ihre Reise nicht antreten können. Aber: Pandemien sowie Reisewarnungen vom Auswärtigen Amt sind häufig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Auch psychische Gründe, sind oft nicht mitversichert, also wenn Sie zum Beispiel aus Angst vor einer Corona-Infektion die Reise nicht antreten wollen.
Reiseabbruchversicherung
Mit einer Reiseabbruchversicherung sind Sie während der Reise abgesichert. Die Police greift, wenn Umstände auftreten, die zu einem Abbruch der Reise führen. Das schließt Krankheiten, Unfälle oder Todesfälle von Angehörigen Zuhause mit ein. Auch hier werden Pandemien oft vom Versicherungsschutz ausgegrenzt. Dasselbe gilt, wenn Sie in ein Risikogebiet reisen. Zudem werden die Kosten nicht übernommen, wenn sie im Zusammenhang mit Corona und nicht mit der Reise stehen, also zum Beispiel die zwangsweise Unterbringung in einem Quarantänehotel.
Auslandskrankenversicherung
Die Auslandskrankenversicherung übernimmt bei Behandlungen und Krankenhausaufenthalten die medizinischen Kosten. Das schließt auch den Krankentransport nachhause mit ein. Nicht abgedeckt sind hingegen coronabedingte Kosten nichtmedizinischer Art wie die Quarantäne-Unterbringung bei positivem Testergebnis. Ob die medizinischen Kosten auch bei Pandemien oder Reisen in Risikogebiete übernommen werden, ist von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Schauen Sie hier in den Versicherungsvertrag und prüfen Sie die genauen Konditionen.
Corona-Reiseversicherungen
Eine spezielle Corona-Reiseversicherung deckt sämtliche Kosten ab, die mit der Corona-Pandemie in Verbindung stehen. Es ist sinnvoll, solch eine Police vor Reisebeginn abzuschließen. Viele Kreuzfahrt-Reedereien empfehlen solche Versicherungen ihren Kunden aktiv. Einige, darunter MSC Cruises, verlangen sogar eine Corona-Versicherung bei Neubuchungen seit dem 26. Juni 2021. Eine Corona-Reiseversicherung ist hier zwingend, sonst dürfen Sie nicht auf das Schiff.
Das sollte eine Corona-Zusatzversicherung leisten
Eine Corona-Zusatzversicherung sollte umfassend sein und unter anderem die Kosten für folgende Szenarien tragen:
- bei Quarantäne-Anordnung oder verordneter Selbstisolation zuhause vor Reisebeginn
- bei einem positiven Corona-Testergebnis vor der Abreise
- beim verweigerten Boarding für den Flug in den Urlaub oder nachhause (zum Beispiel aufgrund einer erhöhten Körpertemperatur)
- bei einem positiven Corona-Testergebnis vor/bei der Einschiffung zur Kreuzfahrt
- bei einem positiven Corona-Testergebnis während der Kreuzfahrt und folgender Ausschiffung mit Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel oder Heimreise unter Quarantänebedingungen
- bei einer Quarantäne-Unterbringung aufgrund von engerem Kontakt zu einer positiv getesteten Person
In diesen Fällen greift keine Versicherung
Es gibt Fälle, in denen keine Versicherung für den entstandenen Schaden beziehungsweise für die Kosten aufkommt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie Ihren Flug oder das Schiff verpassen, weil Sie keinen gültigen PCR-Test vorzeigen können und stattdessen nur einen Antigen-Schnelltest gemacht haben.
Dasselbe gilt, wenn Sie vergessen haben, etwaige Gesundheitsfragebögen auszufüllen oder bestimmte Reiseanforderungen eines Landes nicht beachtet haben. Bei einigen Ländern, darunter Griechenland, müssen Sie sich vor der Einreise zum Beispiel online registrieren.
Beispiele für eine Corona-Versicherung
Viele Versicherungen vermarkten bereits spezielle Corona-Versicherungen. Darunter ist auch die HanseMerkur Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch, die einen umfangreichen Schutz für eine Schiffsreise bietet. Enthalten sind unter anderem Leistungen bei einer Covid-19-Erkrankung in Ländern mit coronabedingter Reisewarnung. Darüber hinaus bekommen Sie den gesamten Reisepreises zurück, wenn Sie die Reise innerhalb der ersten acht Tage abbrechen müssen. Den Versicherungsschutz gibt es 56 Euro für eine Einzelperson und ab 86 Euro für Familien.
Auch die ERGO bietet eine Reiseversicherung mit Reiserücktrittsversicherung. Der Tarif für Schiffsreisen wurde im Finanztest 01/2021 mit 1,8 bewertet. Zwar deckt die Police eine Erkrankung an Covid-19 nicht direkt ab. Sie können aber den Ergänzungsschutz Covid-19 dazubuchen, der auch bei einer coronabedingten Reisewarnung des Auswärtigen Amts greift. Ebenfalls abgedeckt werden eine Covid-19-Erkrankung sowie eine Quarantäne aufgrund eines Infektions-Verdachts. Der umfassende Schutz kostet ab 66 Euro für eine Einzelperson und ab 117 Euro für Familien.