Kaminöfen und die Brandgefahr
Ein Kaminofen im Haus bedeutet prasselndes Feuer und kuschelige Wärme. Nicht nur in Zeiten der Energiekrise gewinnt das Heizen mit Holz an Bedeutung. Doch damit steigt auch die Brandgefahr, warnen Versicherungsexperten. Ein hohes Risiko geht zudem von falsch gelagertem Brennholz und unsachgemäß entsorgter Asche aus.
In Deutschland gibt es mehr als zehn Millionen Kamine und Holzöfen, in denen jedes Jahr rund 20 Millionen Kubikmeter Holz verbrennen. Doch die Brandgefahr beginnt schon bei der Lagerung des Holzes, weiß Karin Melder von der R+V Versicherung. Auch das unsachgemäße Entsorgen der Asche birgt Risiken - und das kann Folgen haben: "Wer fahrlässig handelt, riskiert nicht nur einen Großbrand, sondern muss gar mit einer Strafanzeige wegen fahrlässiger Brandstiftung rechnen", so die Versicherungsexpertin. Da Versicherungsverträge klare Vorschriften für Feuer und Kaminöfen enthalten, kann ein Verstoß auch dazu führen, dass im Schadenfall nicht der volle Schaden ersetzt wird.
Ist eine Brandschutzversicherung nötig?
Allerdings bedarf ein Kamin oder Holzofen keiner extra Versicherung. Ist die Immobilie gegen Brandschäden versichert, fällt die (offene) Feuerstätte auch darunter, sofern sie gemäß den Vorschriften geführt und gewartet wird. Auch ist eine Mitteilung an den privaten Brandschutzversicherer bei der Anschaffung von einem Holzherd, Kaminofen oder Pelletofen nicht nötig.
Es ist trotzdem ratsam, sich gegebenenfalls vorab über Auflagen von Seiten der Versicherung zu erkundigen. In jedem Fall wird für die Inbetriebnahme des Kamins eine Bescheinigung vom Bezirksschornsteinmeister benötigt. Dieser stellt fest, ob der betreffende Kamin ein höheres Gefahrenrisiko birgt oder nicht. Das ist wiederum für die Brandschutzversicherung wichtig.
Die Brandschutzversicherung, auch Feuerversicherung genannt, zählt zu den Gebäudeversicherungen. Sie deckt diverse Schäden ab, die etwa durch Blitzschlag oder Explosion entstanden sind. Auch wenn Hausbesitzer Opfer eine Brandstiftung werden, übernimmt die Feuerversicherung den Schaden, vorausgesetzt der Versicherte kann seine Unschuld nachweisen.
Brennholz am besten geschützt im Freien lagern
Umso wichtiger ist der richtige Umgang mit Asche und Brennholz. Dazu gehört, dass Holz und andere brennbare Materialien nicht in der Nähe einer Feuerstätte lagern dürfen. "In der Regel gilt ein Mindestabstand von zwei Metern - ganz gleich ob in Haus, Garage oder Garten", sagt Karin Melder. Der beste Lagerplatz ist draußen, an einer trockenen und gut belüfteten Stelle, die möglichst nicht zu stark der Witterung ausgesetzt ist. Denn: Auch von zu feuchtem Holz kann eine Brandgefahr ausgehen. "Das klingt seltsam, doch beim Verbrennen von feuchtem Holz entsteht Teerruß. Wenn die Schicht im Schornstein zu dick wird, kann sie beim Fegen nicht mehr entfernt werden. Die Folge kann ein Schornsteinbrand sein", erklärt die Versicherungsexpertin.
Asche glüht mehrere Tage nach
Auch vermeintlich abgekühlte Asche, die aus dem Kamin entfernt wird, kann noch längere Zeit danach einen Brand auslösen. Kleine Glutpartikel im Inneren reichen dafür aus. "Bei Asche wird die Glühzeit oft falsch eingeschätzt. Sie kann je nach Menge der Asche durchaus mehrere Tage betragen", sagt Melder. Vor der Entsorgung muss sie deshalb vollständig abkühlen und darf keine Glutnester mehr enthalten. Besondere Vorsicht gilt übrigens auch bei Zigarettenkippen. Auch diese können schnell zu einem Mülltonnenbrand führen.
Weitere Tipps für Kaminofen-Besitzer:
- Heiße Asche in nicht brennbaren doppelwandigen Blechbehältern mit selbstschließendem Deckel lagern.
- Erst die vollständig ausgekühlte Asche gehört in die graue Restmülltonne. Wegen der enthaltenen Schwermetalle sollte sie nicht in der Biotonne oder im Garten entsorgt werden.
- Holz sollte nicht mehr als 15 Prozent Restfeuchte enthalten. Ab 25 Prozent ist das Verbrennen sogar verboten. Die Restfeuchte lässt sich mit einem speziellen Messgerät bestimmen.